Fahrzeug wurde abgeschleppt in Wien. Wie komme ich zu meinem Auto?

Sollte Ihr Fahrzeug nicht mehr dort sein, wo sie es zuletzt abgestellt haben? Manchmal ist man unachtsam, und stellt sich in der Hektik in ein Parkverbot. In diesem Moment tauchen viele Fragen auf, man sollte jedoch ruhig bleiben und sich den Platz genau anschauen, besonders die Verkehrsschilder. Die erste Frage die man klären muss, ist wo mein Auto gestanden ist! Ist es auf einem öffentlichen Platz gestanden, oder ist es auf einem Privatgrund/Privatparkplatz gestanden. Danach richtet sich wo Sie das Fahrzeug suchen sollten. 

Das Fahrzeug wurde auf einer öffentlichen Verkehrsfläche abgeschleppt?

Ihr Fahrzeug wird im Regelfall abgeschleppt, wenn es so geparkt wurde, dass es den Verkehr beeinträchtigt, wenn es in einem Halteverbot parkt, oder wenn es kein Kennzeichen montiert hat.

  • Das abgeschleppte Fahrzeug (Auto, Motorrad) hat den Verkehr beeinträchtigt. In Wien findet man viele enge Straßen, wo auch Straßenbahnen durchfahren und geparkte große Fahrzeuge das vorbeifahren der Straßenbahn behindern. In solchen Fällen muss das Fahrzeug von der MA48 abgeschleppt werden, um das reibungslose weiterfahren der Straßenbahn zu ermöglichen.

  • Das abgeschleppte Auto wurde vor einer Garageneinfahrt geparkt. In der Hektik übersieht man die Markierung vor einer Garageneinfahrt, aber oft denkt man sich auch nur: “ich parke ganz kurz, dauert nur 5 Minuten“. Leider auch ein häufiger Abschleppgrund in Wien.
     
  • Das abgeschleppte Fahrzeug wurde in einer Ladezone oder einem Taxistand geparkt. In Wien ist jede Ladezone mit einem Anfang- und Ende-Schild gekennzeichnet. Oft passiert es, dass Personen am Wochenende ihr Auto in einer Ladezone parken, wo das Halteverbot zeitlich noch nicht gilt und vergessen es rechtzeitig um zu parken.
     
  • Das abgeschleppte Auto hat keine Kennzeichen montiert. Wer in Wien ein Auto ohne Kennzeichen stehen lässt wird sofort abgeschleppt. Kraftfahrzeuge dürfen nur auf öffentlichen Straßen verwendet und geparkt werden, wenn gültige Kennzeichen angebracht sind. Nicht selten werden einem Kraftfahrzeug wegen mangelnder Verkehrssicherheit die Kennzeichen abgenommen, z.B. wegen abgefahrener Reifen. Kraftfahrzeuge dürfen aber bekanntlich nur auf öffentlichem Grund verwendet werden, wenn gültige Kennzeichen angebracht sind. Und unter Verwendung eines Kraftfahrzeuges ist nicht nur das Lenken, sondern auch das Abstellen und Parken gemeint. Autobesitzer von Wechselkennzeichen stellen manchmal den Zweitwagen ohne gültiges Kennzeichen auf öffentlichen Verkehrsflächen ab. Ein Autobesitzer mit einer solchen Wechselkennzeichen-Berechtigung war tatsächlich felsenfest davon überzeugt, durch das Anbringen von selbst gemachten Pappendeckel-Kennzeichen am Zweitwagen erlaubterweise sein Auto geparkt zu haben. Das Fahrzeug wurde daraufhin abgeschleppt. Besteht Bedarf am Abstellen eines Autos auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr, wie das oft im Zusammenhang mit Wechselkennzeichen der Fall ist, kann die Bewilligung dafür bei der betreffenden Behörde beantragt werden. Wegen der fast überall herrschenden Parkplatznot werden aber solche Ansuchen nur selten bewilligt. Zuständig für solche Anträge ist die jeweilige Gemeinde.

Wo kann ich anrufen und mein Fahrzeug (Auto) abholen?

Trifft es zu, dass ihr Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße geparkt hat, dann befindet sich Ihr Fahrzeug am Abstellplatz der Stadt Wien im 11. Bezirk (Simmering).

Abschleppgruppe der MA 48
1110 Wien, Jedletzbergerstraße 1
(Autobahnknoten Simmeringer Haide)
Ob Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, erfahren Sie unter der Telefonnummer +43 1 760 43 oder bei der nächsten Polizei-Dienststelle.

Was kostet die Abschleppung meines Autos?

Die Abschleppung kostet aktuell (Stand 05/2022) 264 Euro in Wien. Es gibt einen Zuschlag von 71 Euro, für Fahrzeuge, wenn deren Entfernung ohne Kennzeichen erfolgte. Zusätzlich kommen noch die Verwahrkosten von 10 Euro pro Tag. Eine komplette Übersicht aller Kosten finden sie unter https://www.wien.gv.at/umwelt/ma48/tarife/fahrzeugabschleppung.html.

Beachten Sie auch folgende Fristen:

Ihr abgeschlepptes Fahrzeug wird von der Stadt Wien in Simmering nur für eine gewisse Zeit lang verwahrt:

  • Mit Kennzeichen: 6 Monate
  • Ohne Kennzeichen: 2 Monate

Nach dieser Frist, gehen die Fahrzeuge in das Eigentum der Gemeinde Wien über und werden der Verwertung zugeführt.

Das Fahrzeug wurde auf einem Privatparkplatz abgeschleppt?

Waren Sie vielleicht im Supermarkt einkaufen und haben Ihr Auto mehr als 2 Stunden am Parkplatz gelassen trotz Hinweisschilder? Oder haben Sie vielleicht am Samstagabend am Hofer-Parkplatz geparkt weil es sonst keine Parkplätze gab? Die meisten Geschäfte haben eine professionelle Parkrauoüberwachung. Lange Abstelldauer oder Parken außerhalb der Öffnungszeiten führt im Regelfall zu einer Abschleppung. Es handelt sich hierbei um eine Besitzstörung und diese wird von den Unternehmen bei privaten Abschleppdiensten beauftragt.

In solchen Fällen, können Sie Abschleppdienst PAUK gerne unter 01/93 900 telefonisch kontaktieren, und wir geben Ihnen Auskünfte ob das Fahrzeug bei uns steht.